Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.
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Das Grundgesetz ist
die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom
Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines
Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949
beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel,
einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen.
In den
Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind
die grundlegenden staatlichen System und Wertentscheidungen festgelegt. Eine
Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der
Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Eine
Änderung, welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche
Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 GG
niedergelegten Grundsätze berührt, ist unzulässig (Art. 79 III GG).
Quelle:
http://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland
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