Wappen, Flagge und Hymne
Wappen,
Flagge und Hymne der Bundesrepublik haben ihren Ursprung im 19. Jahrhundert:
Das "Lied der Deutschen" wurde 1841 verfasst, Schwarz-Rot-Gold 1848
zur Fahne des Deutschen Bundes erklärt und der einköpfige Adler 1871 als
Staatswappen des Deutschen Reiches eingeführt.
Der
Adler, das Wappentier des Bundeswappens, war das Herrschaftszeichen der
römischen Kaiser, die Flaggenfarben Schwarz-Rot-Gold dienten erstmals auf dem
Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen Burschenschaft.
Bundeswappen
Bundeswappen
Der Adler, das Wappentier des Bundeswappens, war das Herrschaftszeichen der römischen Kaiser. Als Karl der Große das römische Kaiserreich erneuerte, übernahm er dieses Symbol kaiserlicher Macht. Die späteren deutschen Herrscher waren zumeist gleichzeitig deutsche Könige und römische Kaiser. Als deutscher König führte der Herrscher den einköpfigen, als römischer Kaiser den doppelköpfigen Adler. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 ging der Doppeladler auf die österreichische Monarchie über. Der einköpfige Adler wurde zum Staatswappen des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, 1919 – schon in der heutigen Form – auch von der Weimarer Republik übernommen. 1950 bestimmte Bundespräsident Theodor Heuss den Adler als Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesflagge
Die Farben Schwarz-Rot-Gold dienten erstmals auf dem Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen Burschenschaft. Diese studentische Vereinigung hatte sich dem Kampf für nationale Einheit und politische Freiheit in Deutschland verschrieben. Im Revolutionsjahr 1848 bestimmte die Frankfurter Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zur
Fahne
des Deutschen Bundes.
Das
von Bismarck gegründete Deutsche Reich gab sich die Fahne Schwarz-Weiß-Rot. Die
Weimarer Republik versuchte einen Kompromiss zwischen den beiden Fahnen:
Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben und Schwarz-Weiß-Rot "mit den
Reichsfarben in der oberen inneren Ecke" als Handelsflagge. Entfesselt
wurde damit aber nur ein endloser "Flaggenstreit". Für den
Parlamentarischen Rat war es selbstverständlich, dass die Tradition von
Schwarz-Rot-Gold als Farben der Einheit und Freiheit wieder aufgenommen wurde.
Art. 22 GG bestimmt: "Die
Bundesflagge ist schwarz-rot-gold."
In der Praxis wird Gold durch Gelb ersetzt, ebenso wie Silber durch Weiß. Als heraldische Farben (Wappenfarben) sind Gold und Gelb sowie Silber und Weiß gleichwertig.
Strophe das Lieds der Deutschen,
Handschrift von Hoffmann von Fallersleben als Faksimile.
Zu
den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat gehört eine
Hymne, die bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird. Wie die Flagge der
Bundesrepublik Deutschland geht auch die Nationalhymne auf die Zeit vor der
Revolution von 1848 zurück: Der Text des "Liedes der Deutschen" wurde
im Jahre 1841 auf der Insel Helgoland von August Heinrich Hoffmann von
Fallersleben zu einer Melodie von Joseph Haydn verfasst. Er bringt angesichts
der damaligen politischen Zersplitterung in Deutschland die Sehnsucht der
deutschen Bevölkerung
nach einem geeinten Vaterland zum Ausdruck.
Nach
dem Ersten Weltkrieg erhob der erste Reichspräsident der Weimarer Republik,
Friedrich Ebert, das "Lied der Deutschen" zur deutschen
Nationalhymne. Die erste Strophe des Deutschlandliedes wurde, vor allem auch im
Ausland, vielfach verkannt und missdeutet. Der als Aufruf gemeinte
Einleitungssatz dieser Strophe: "Deutschland, Deutschland über alles"
konnte jedoch in der Zeit der politischen Uneinigkeit, in der Hoffmann von
Fallersleben lebte, nur als ein Bekenntnis verstanden werden, für das noch
nicht geschaffene einige Deutsche Reich die
besten Kräfte und
Gefühle einzusetzen.
Im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Lied wieder als Nationalhymne anerkannt. Adenauer: "Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden." Gerade ihr Text – "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" – hat den Anspruch aller Deutschen auf Verwirklichung ihrer staatlichen Einheit auch in den Jahrzehnten der Teilung wachgehalten. In ihrem Briefwechsel vom August 1991 bestätigten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl diese Tradition des "Liedes der Deutschen" für das vereinigte Deutschland: "Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es in allen seinen Strophen eine Einheit. (...) Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk."
Im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Lied wieder als Nationalhymne anerkannt. Adenauer: "Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden." Gerade ihr Text – "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" – hat den Anspruch aller Deutschen auf Verwirklichung ihrer staatlichen Einheit auch in den Jahrzehnten der Teilung wachgehalten. In ihrem Briefwechsel vom August 1991 bestätigten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl diese Tradition des "Liedes der Deutschen" für das vereinigte Deutschland: "Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es in allen seinen Strophen eine Einheit. (...) Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk."
Quelle:
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39421/wappen-flagge-und-hymne?p=1
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