Zum politischen
System der
Bundesrepublik Deutschland gehören die politischen Institutionen, die
politischen Entscheidungsprozesse und die Inhalte der politischen
Entscheidungen in Deutschland.
Das
politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark
miteinander konkurrierenden Parteien, weswegen Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird. Die Wahlen werden überwiegend als
personalisierte Verhältniswahlen durchgeführt; zur Regierungsbildung sind meist Koalitionen der konkurrierenden Parteien nötig. Der Deutsche
Bundestag wählt
den Bundeskanzler, der die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik auf Bundesebene
bestimmt (Richtlinienkompetenz) und die Bundesminister vorschlägt. Die Institutionen des Bundes und
die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern werden durch das Grundgesetz geregelt. Über die Einhaltung des Grundgesetzes, der Bundesverfassung, wacht das Bundesverfassungsgericht. Deutschland ist Mitglied der Europäischen
Union und hat
einige seiner Hoheitsrechte an diesen Staatenverbund übertragen.
Zentrales
Merkmal für Deutschland sind die unantastbaren Strukturprinzipien Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaatsprinzip (Gliederung in Länder) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG). Andere in Art. 20 GG festgelegte Grundsätze sind die Gewaltenteilung und das Widerstandsrecht. Nach Art. 79 Abs. 3 GG können die Grundsätze der
Art. 1 und Art. 20 GG nicht geändert werden (Ewigkeitsklausel). An die freiheitliche demokratische Grundordnung oder verfassungsmäßige Ordnung sind alle Teilnehmer des politischen Lebens gebunden und sie ist stark
geschützt (wehrhafte Demokratie).
Jedes
Land hat aufgrund der föderalistisch-bundesstaatlichen Ordnung seine eigene Exekutive, Legislative und Judikative, wodurch eine zweite (subnationale) staatliche Entscheidungsebene entsteht. Der „Europa-Artikel“ 23 GG bietet die Grundlage für die Teilnahme
Deutschlands an der europäischen Integration. Art. 23 sowie Art. 24 GG ermöglichen die Übertragung von Hoheitsrechten der Bundesrepublik auf supranationale Institutionen. Das politische System Deutschlands
ist daher in ein komplexes politisches Mehrebenensystem eingebunden.
Die Rolle
der Parteien in Deutschland ist stark ausgeprägt und wird in Art. 21 GG beschrieben. Sie stellen die Kandidaten für politische Ämter und
nehmen Einfluss auf die Besetzung der leitenden Positionen in den Verwaltungen, den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch wenn Art. 20 Abs. 2 ausdrücklich Abstimmungen als ein Teil der vom Volke ausgehender Staatsgewalt aufführt, sind
Elemente der direkten
Demokratie in
Deutschland auf Bundesebene, mit Ausnahme der Länderneugliederung (Art. 29 GG), nicht vorhanden. Die Möglichkeiten der Teilnahme durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide ist auf der Ebene der Kommunen und Länder
eingeschränkt möglich, aber deren Ausgang zum Teil nicht rechtlich bindend.
Die
Bundesrepublik Deutschland geht – bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht
– davon aus, dass sie mit dem Deutschen Reich in staats- und völkerrechtlicher Hinsicht identisch ist.
Der
britische Historiker Timothy
Garton Ash
veranschaulicht den tatsächlichen Entscheidungsprozess der Exekutive
dahingehend, indem er von den „vier B“ (Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Bundesbank und Bildzeitung) spricht, die der Bundeskanzler zu beachten habe.[1] Er bezieht so die Vierte
Gewalt und den
Anwalt der Preisniveaustabilität in sein Bild ein.
Parlamentarische Demokratie
Als
parlamentarische Demokratie gilt die Bundesrepublik
Deutschland deshalb,
weil der Regierungschef, also der Bundeskanzler, direkt durch das Parlament, den Bundestag, gewählt wird. Im Gegensatz zu präsidialen
Demokratien hat der Bundespräsident fast nur repräsentative Funktionen; er besitzt weder Vetorechte, noch kann er de facto selbst entscheidende Regierungsämter besetzen.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_Deutschlands
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