Dienstag, 31. Dezember 2013

Deutsche Demokratie (Grundgesetz)

Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Achtung der Menschenrechte: Die deutsche Verfassung definiert grundlegende Prinzipien der Ordnung in Deutschland. Dabei war das Grundgesetz zunächst nur als Provisorium gedacht. 
Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Dr. Konrad Adenauer, bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 in Bonn. (© AP)


Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit dem "Geltungsbereich des Grundgesetzes" bei. Damit wurde der Auftrag der Präambel des Grundgesetzes an das deutsche Volk erfüllt, "in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden". Alle Deutschen leben in einem Staat mit völkerrechtlich gesicherten Grenzen und mit einer Verfassung, die sich in 60 Jahren bewährt hat und von der überwiegenden Mehrheit der Deutschen als die beste Verfassung seiner Geschichte angesehen wird. 

Paulskirchenverfassung
Einzug der Parlamentarier in die Paulskirche. (© AP)
Die erste freiheitliche Verfassung der Deutschen war 1849 von der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche verabschiedet worden. Die Hoffnungen der liberalen und demokratischen Bewegung, die nationale Einheit als souveräne Entscheidung des deutschen Volkes auf parlamentarischem Wege zu erreichen, gingen nicht in Erfüllung. Der deutsche Nationalstaat sollte erst 1871 von Bismarck als Bund deutscher Fürsten gegründet werden. Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie mit obrigkeitsstaatlichen Zügen, die als Folge der Niederlage im Ersten Weltkrieg ihr Ende fand.


Am 31. Juli 1919 verabschiedete die in Weimar tagende Nationalversammlung die "Verfassung des Deutschen Reichs", die Weimarer Verfassung. Das Reich wurde eine demokratische parlamentarische Republik. Dieser zweite Versuch, in Deutschland eine parlamentarische Demokratie westlicher Prägung zu schaffen, stieß von Beginn an auf erhebliche Vorbehalte. Die demokratischen Kräfte in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft blieben schwach. Die Republik scheiterte an den Lasten des verlorenen Krieges und an wirtschaftlichen Krisen, die zur politischen Radikalisierung und zur Abwendung vieler Bürger von der Demokratie führten. 

Demokratiegründung

Der dritte Anlauf zur deutschen Demokratie begann unter noch weit schwierigeren Bedingungen. Das Grundgesetz entstand in einer Zeit, die geprägt war von beispielloser Not im Gefolge eines verheerenden Krieges, unter der moralischen Belastung durch die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes, in einem geteilten Land, das unter der Herrschaft der
Siegermächte stand.

Als die Spannungen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion sich immer mehr verschärften und eine Einigung über die Wiederherstellung eines gesamtdeutschen Staates immer unwahrscheinlicher wurde, kamen die Westmächte überein, einen westdeutschen Teilstaat zu errichten. Die Militärgouverneure der drei Westzonen forderten die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder auf, eine Nationalversammlung einzuberufen, um eine Verfassung auszuarbeiten. Sie sollte durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden. Die Ministerpräsidenten befürchteten, dass damit die Teilung Deutschlands auch staatsrechtlich besiegelt würde. Sie bestanden darauf, dass kein vollgültiger Staat entstehen sollte, sondern ein Provisorium. Daher arbeitete eine von den Landtagen in den drei Westzonen gewählte Versammlung aus 65 Mitgliedern ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung der Westzonen aus, das von den Parlamenten der Länder angenommen werden sollte.

Quelle:
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39291/grundgesetz








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