Der Präsident des
Parlamentarischen Rates, Dr. Konrad Adenauer, bei der Unterzeichnung des
Grundgesetzes am 23. Mai 1949 in Bonn. (© AP)
Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit dem "Geltungsbereich des Grundgesetzes" bei. Damit wurde der Auftrag der Präambel des Grundgesetzes an das deutsche Volk erfüllt, "in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden". Alle Deutschen leben in einem Staat mit völkerrechtlich gesicherten Grenzen und mit einer Verfassung, die sich in 60 Jahren bewährt hat und von der überwiegenden Mehrheit der Deutschen als die beste Verfassung seiner Geschichte angesehen wird.
Paulskirchenverfassung
Einzug der
Parlamentarier in die Paulskirche. (© AP)
Die erste
freiheitliche Verfassung der Deutschen war 1849 von der Nationalversammlung in
der Frankfurter Paulskirche verabschiedet worden. Die Hoffnungen der liberalen
und demokratischen Bewegung, die nationale Einheit als souveräne Entscheidung
des deutschen Volkes auf parlamentarischem Wege zu erreichen, gingen nicht in
Erfüllung. Der deutsche Nationalstaat sollte erst 1871 von Bismarck als Bund
deutscher Fürsten gegründet werden. Das Deutsche Reich war eine
konstitutionelle Monarchie mit obrigkeitsstaatlichen Zügen, die als Folge der
Niederlage im Ersten Weltkrieg ihr Ende fand.
Am 31. Juli 1919
verabschiedete die in Weimar tagende Nationalversammlung die "Verfassung
des Deutschen Reichs", die Weimarer Verfassung. Das Reich wurde eine
demokratische parlamentarische Republik. Dieser zweite Versuch, in Deutschland
eine parlamentarische Demokratie westlicher Prägung zu schaffen, stieß von Beginn
an auf erhebliche Vorbehalte. Die demokratischen Kräfte in Politik, Verwaltung,
Wirtschaft und Gesellschaft blieben schwach. Die Republik scheiterte an den
Lasten des verlorenen Krieges und an wirtschaftlichen Krisen, die zur
politischen Radikalisierung und zur Abwendung vieler Bürger von der Demokratie
führten.
Demokratiegründung
Der dritte Anlauf zur
deutschen Demokratie begann unter noch weit schwierigeren Bedingungen. Das
Grundgesetz entstand in einer Zeit, die geprägt war von beispielloser Not im
Gefolge eines verheerenden Krieges, unter der moralischen Belastung durch die
Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes, in einem geteilten Land, das
unter der Herrschaft der
Siegermächte stand.
Als die Spannungen
zwischen den Westmächten und der Sowjetunion sich immer mehr verschärften und
eine Einigung über die Wiederherstellung eines gesamtdeutschen Staates immer
unwahrscheinlicher wurde, kamen die Westmächte überein, einen westdeutschen
Teilstaat zu errichten. Die Militärgouverneure der drei Westzonen forderten die
Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder auf, eine Nationalversammlung
einzuberufen, um eine Verfassung auszuarbeiten. Sie sollte durch eine
Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden. Die Ministerpräsidenten befürchteten,
dass damit die Teilung Deutschlands auch staatsrechtlich besiegelt würde. Sie
bestanden darauf, dass kein vollgültiger Staat entstehen sollte, sondern ein
Provisorium. Daher arbeitete eine von den Landtagen in den drei Westzonen
gewählte Versammlung aus 65 Mitgliedern ein Grundgesetz für die einheitliche
Verwaltung der Westzonen aus, das von den Parlamenten der Länder angenommen
werden sollte.
Quelle:
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39291/grundgesetz
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39291/grundgesetz
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